Aktuelles

Corona-Virus: Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung von Betroffenen

Die Bundesregierung hat einige  Maßnahmen beschlossen, um die Folgen,  die das Corona-Virus für Arbeitnehmende, Unternehmen und Selbstständige sowie  Familien und Studierende hat, abzumildern.

Auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie  dazu ausführlichere Informationen.

Beschäftigte

Wir haben den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März erleichtert. Dadurch können Arbeitsplätze leichter erhalten und Entlassungen vermieden werden.

  • Statt einem Drittel der Beschäftigten eines Betriebs müssen nur noch 10% von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann
  • Betrieben verzichten teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden
  • Den Arbeitgebern werden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet

Die Bundesregierung wird mit Arbeitgebern und Gewerkschaften beraten, wie die Lohnlücke durch den Bezug von Kurzarbeitergeld möglichst klein gehalten werden kann.Wie funktioniert die Beantragung von Kurzarbeitergeld? Bei Arbeitsausfall können Arbeitgeber (auch Zeitarbeitsunternehmen) ab sofort Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragen.

Unternehmen

Die Regierung einen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen auf, um zu verhindern, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldet in Finanznöte kommen. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Pandemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Familien

Wenn Arbeitnehmer*innen ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können (z. B. Ehepartner, Nachbarschaft), werden Sie  für eine kurze Zeit vom Arbeitsplatz freigestellt, ohne dabei Lohneinbußen erfahren zu müssen.

Da diese rechtliche Möglichkeit (§ 616 BGB) auf wenige, in der Regel zwei bis drei Tage, begrenzt ist, prüft die Bundesregierung momentan, wie unzumutbare Lohneinbußen im Falle von notwendiger Kinderbetreuung (aufgrund von Kita- und Schulschließungen) für ArbeitnehmerInnen vermieden werden können.

Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (bspw. Pflegekräfte, Ärztinnen, Polizisten, Busfahrerinnen) versuchen die Bundesländer, eine Notbetreuung anzubieten.

Wo möglich, können auch Homeoffice-Lösungen oder flexible Arbeitszeitregelungen dazu beitragen, die aktuelle Situation zu bewältigen.

Studierende

Die zuständigen Landesbehörden wurden durch einen Erlass des Bundesbildungsministeriums angewiesen, alle bereits bewilligten Leistungen nach dem BAfÃöG weiter zu gewähren, wenn Schulen geschlossen oder der Beginn des Sommersemesters 2020 verschoben werden müssen.

Auch StudienanfängerInnen, die zum Sommersemester 2020 erstmals BAföG beziehen, erhalten ihre Leistungen wie vorgesehen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Vorlesungen jeweils regulär beginnen sollten.

Kultur- und Kreativwirtschaft und Solo-Selbständige

Die beschlossenen Schritte zur Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen kommen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugute.

  • Freie Kulturschaffende, private Kultureinrichtungen und kulturelle Veranstaltungsbetriebe:  Es wird geprüft, inwiefern Bund und Länder in Abstimmung mit den Kommunen im erforderlichen Umfang Finanzhilfen und Mittel für Härtefälle (insb. für freie Kulturschaffende, private Kultureinrichtungen bzw. kulturelle Veranstaltungsbetriebe) zur Verfügung stellen können.
  • Sicherheit für verausgabte Fördermittel: Bei vorzeitigem Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen im Bereich der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist es im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich, von Rückforderungen bereits verausgabter Fördermittel abzusehen.
  • Schärfung bestehender Programme: Bestehende Förderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden so geschärft, dass sie Kultureinrichtungen, in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen.
  • Was, wenn Solo-Selbstständige ihre Miete nicht mehr zahlen können? Die Bundesregierung prüft aktuell, wie diese MieterInnen effektiv und unbürokratisch davor geschätzt werden können, ihre Wohnung oder ihre Gewerberäume zu verlieren.

Gesundheit und Forschung

Das Bundesministerium der Finanzen hat kurzfristig zusätzliche Mittel im Bundeshaushalt 2020 in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro für die Geschäftsbereiche des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesbildungsministeriums bereitgestellt.

Diese Mittel dienen insbesondere der zentralen Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen, der Information der Bevölkerung sowie der Entwicklung von Impfstoffen und Behandlungsmaßnahmen.

Was ist der Schutzschirm für Krankenhäuser?

Die Bundesregierung hat zur Unterstützung der Krankenhäuser unter anderem einen Schutzschirm angekündigt. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise entstehen, werden getragen. Bundesregierung und Parlament werden schnell reagieren und das Gesetz in Kürze verabschieden.
Ziel ist es, den Krankenhäusern die Sicherheit zu geben, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und nicht warten zu müssen, bis die Finanzierung geklärt ist.